Akkreditierung (Völkerrecht)

Akkreditierung die, -/-en,

Völkerrecht: die Beglaubigung eines diplomatischen Vertreters eines Landes, der als Missionschef – Botschafter oder Gesandter – fungiert. Die Akkreditierung erfolgt durch Übergabe einer Akkreditierungsurkunde (Akkreditiv) an das Staatsoberhaupt des Empfangsstaats. Diese Übergabe gilt als Amtsantritt; alternativ dazu kann der Amtsantritt durch Notifikation an das Außenministerium des Empfangsstaats oder an

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