öffentliche Hand

öffentliche Hand, Bezeichnung für die Gesamtheit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (besonders Bund, Länder und Gemeinden) als haushaltswirtschaftlicher, mit Einnahmen und Ausgaben befasster Akteure der öffentlichen. Verwaltung sowie als Teilnehmer (v. a. Unternehmer, Auftraggeber) am Wirtschaftsleben. Fiskus, öffentliche Unternehmen)

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