Zusatzpatent

Zusatzpatent, auf entsprechende Anmeldung zusätzlich erteiltes Patent für die Verbesserung oder weitere Ausbildung einer anderen, dem Anmelder bereits durch Patent geschützten Erfindung (Hauptpatent, § 16 Patentgesetz). Das Zusatzpatent kann binnen 18 Monaten ab Anmeldung des Hauptpatents beantragt werden, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Hauptpatents und ist gebührenmäßig begünstigt.

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