Zurechnung (Wirtschaft)
Zurechnung, Wirtschaft:
in der Kostenrechnung die Verteilung (Verrechnung) von Gemeinkosten auf Kostenstellen und -träger. – In der volkswirtschaftlichen Verteilungstheorie nach der Grenznutzenschule (Zurechnungstheorie nach F. von Wieser) die Aufteilung des wirtschaftlichen Erfolgs auf die an der Herstellung eines Gutes beteiligten Produktionsfaktoren nach Maßgabe ihrer Grenzproduktivität. – Im Steuerrecht (§ 39 Abgabenordnung) die wirtschaftliche Zurechnung
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