Zinskonto
Zinskonto, Konto der doppelten Buchführung, das nach den Kontenplänen in der Regel getrennt in Aufwands-(Schuld-) und Ertrags-(Guthaben-)Zinsen geführt wird. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden gemäß Verrechnungsverbot nach § 246 Absatz 2 HGB Aufwands- und Ertragszinsen grundsätzlich getrennt ausgewiesen.
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