Ziehungsrechte
Ziehungsrechte, englisch Drawing-Rights [ˈdrɔːɪŋ ˈraɪts],
den Mitgliedsländern des Internationalen Währungsfonds (IWF) zustehende Rechte, sich bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten benötigte Fremdwährungen (Devisen) beim IWF zu beschaffen. Diese Form der Kreditgewährung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralbank des betreffenden Landes beim IWF die benötigten Devisen gegen eigene Währung ankauft (»Ziehungen auf den IWF«). Der Umfang der Ziehungsrechte orientiert sich zum
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