Zessionar (Recht)Zessionar [mittellateinisch] der, -s/-e, Recht:Abtretung, Zedent.Informationen zum ArtikelQuellenangabeLeselineal schließenKostenlos testenredaktionell geprüfte und verlässliche Inhaltealtersgerecht aufbereitet im Schullexikonmonatlich kündbarKostenlos testenoderEinloggenSie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.
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