Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg, am 1. 12. 1958 gemäß einer Vereinbarung der Justizminister und Justizsenatoren der elf Bundesländer (einschließlich West-Berlin) mit Sitz in Ludwigsburg eingerichtete Stelle mit der Aufgabe, alle erreichbaren einschlägigen Erkenntnisse und Beweismittel über nationalsozialistische Verbrechen zu sammeln, Tatkomplexe herauszuarbeiten, den Aufenthalt
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