Zeichnung (Bank- und Börsenwesen)

Zeichnung [althochdeutsch zeichenunga »Bezeichnung«, »Kennzeichnung«], Bank- und Börsenwesen: Zeichnen,

die unterschriftliche Verpflichtung zur Übernahme (Kauf) eines bestimmten Betrages der aus einer Neuemission angebotenen Effekten (z. B. Aktien, Anleihen). Der Zeichnungsschein ist das über die Zeichnung ausgestellte Schriftstück, das im Fall von Kapitalerhöhungen einer AG gegen Einlage bestimmte Angaben enthalten muss (§ 185 Aktiengesetz). Nach Schluss der Zeichnung (Ablauf der

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