Wiener Schlussakte
Wiener Schluss|akte, die auf den Wiener Ministerialkonferenzen 1819/20 erarbeiteten, die Deutsche Bundesakte von 1815 ergänzenden 64 Bestimmungen, die von der Bundesversammlung am 8. 7. 1820 als Grundgesetz des Deutschen Bundes angenommen wurden. Die Artikel 1–24 enthielten allgemeine Erläuterungen und Ausführungen zur Deutschen Bundesakte, Artikel 25–28 Bestimmungen über die Erhaltung
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