Wertrechtsanleihe

Wertrechts|anleihe, eine Anleihe, für die keine Stücke (Urkunden) gedruckt, sondern bei der die Gläubiger lediglich in das Schuldbuch des Emittenten eingetragen werden (Schuldbuchforderungen). Seit 1972 werden in Deutschland Anleihen von Bund (z. B. Bundesobligationen), Ländern und Sondervermögen des Bundes nur noch als Wertrechtsanleihen emittiert; die Verwaltung erfolgt zentral

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