Warndreieck
Warndreieck, tragbare Warneinrichtung zur Sicherung liegen gebliebener Kfz. Warndreiecke müssen hinsichtlich Größe, reflektierender Fläche und Standfestigkeit in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Tragbare Warnleuchten mit gelbem Blinklicht dienen zur Ergänzung des Warndreiecks und sind für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t vorgeschrieben.
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