Waisengeld

Waisengeld, monatliche Bezüge der Waisen von Beamten (§§ 23, 24 Beamtenversorgungsgesetz), die zum Todeszeitpunkt Ruhegehalt erhalten haben beziehungsweise hätten erhalten können. Es beträgt 12 % des Ruhegehalts (Vollwaisen 20 %).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.