Wahlfeststellung

Wahlfeststellung, Alternativfeststellung,

in einem Strafurteil die Feststellung, dass der Beschuldigte durch seine Tat die eine oder die andere strafbare Handlung begangen hat, ohne dass bewiesen werden kann, welche von beiden er begangen hat (z. B. ein Zeuge macht in zwei Instanzen sich widersprechende Aussagen; ein Täter ist im Besitz von Diebesgut, ohne

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.