Verzollung

Verzollung, im weiteren Sinn der technische Vorgang der zollamtlichen Abfertigung; im engeren zollrechtlichen Sinne die Erhebung des Zolls und etwaiger Gebühren (Zollschuld) bei der Abfertigung eines zollbaren Gutes. Der Verzollung im weiteren Sinn unterliegen in Deutschland alle Waren, die die Zollgrenze überschreiten (Zollgut), soweit sie nicht den durch

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.