Vertrauensarzt
Vertrauensarzt, für Behörden, Träger der Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung) oder andere Versicherungen gutachterlich tätiger Arzt, der u. a. bei Nachuntersuchungen zur Arbeitsunfähigkeit, der Kostenübernahme bei aufwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen oder der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit herangezogen wird. Nach früherem Recht waren Vertrauensärzte vorrangig bei dem den Landesversicherungsanstalten
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