Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Abkürzung VVaG,
ein privater rechtsfähiger Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit betreibt (der Verein ist der Versicherer). Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis fallen in der Regel zusammen. Neben dem »reinen VVaG« existiert auch der sogenannte »gemischte VVaG«, der zusätzlich die Versicherung von Nicht-Mitgliedern gegen feste Prämie anbietet. Die Mitglieder
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