Versicherungskennzeichen
Versicherungskennzeichen, im öffentlichen Straßenverkehr an zwei- oder dreirädrigen Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor, motorisierten Krankenfahrstühlen und an vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Fahrerlaubnisklasse S) zu führendes Kennzeichen zum Nachweis des Bestehens einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 23 FZV). Das Versicherungskennzeichen wird dem Halter nach Zahlung der Prämie vom Versicherer mit entsprechender Bescheinigung
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