Mitglieder
Die Satzung (Charta) der VN unterscheidet zwischen den ursprünglichen Mitgliedern und den später aufgenommenen Staaten. Die Aufnahme steht friedliebenden Staaten offen, die für sich die Pflichten der Satzung anerkennen. Über die Aufnahme beschließt im Zusammenspiel mit dem Sicherheitsrat die Generalversammlung. Ausschluss und Suspendierung eines Mitglieds sowie ein Austritt sind möglich.
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