Urkundenfälschung

Urkundenfälschung, die Herstellung einer unechten Urkunde (d. h. einer Urkunde mit falschem Aussteller), die Verfälschung einer echten Urkunde sowie der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, wenn diese Handlungen zur Täuschung im Rechtsverkehr begangen werden (§ 267 StGB). Unter Urkunde wird im Strafrecht eine verkörperte Gedankenerklärung verstanden, die geeignet

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