Recht
Nach der Verfassung vom 28.10.1984 (in Kraft seit 1.1.1985; mit Änderungen) übt der auf 4 Jahre nach Proporzverfahren gewählte Landrat (64 Mitglieder) die Gesetzgebung aus. Verfassungsänderungen, Gesetze und Finanzbeschlüsse über 1 Mio. sfr unterliegen dem obligatorischen, Verordnungen, Konkordate des Landrates sowie neue Kantonsausgaben von mehr als 500 000 sfr dem
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