Überholen (Straßenverkehr)

Überholen, Straßenverkehr:

das Vorbeifahren an einem in gleicher Richtung fahrenden oder verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeug. Nach § 5 StVO ist links zu überholen. Rechts überholt werden darf beim Fahren auf Fahrstreifen (auf Autobahnen jedoch nur bei Kolonnenbildung und nur mit mäßiger Geschwindigkeit); rechts zu überholen sind auch in der Straßenmitte fahrende Schienenbahnen und

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