Überholen (Straßenverkehr)
Überholen, Straßenverkehr:
das Vorbeifahren an einem in gleicher Richtung fahrenden oder verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeug. Nach § 5 StVO ist links zu überholen. Rechts überholt werden darf beim Fahren auf Fahrstreifen (auf Autobahnen jedoch nur bei Kolonnenbildung und nur mit mäßiger Geschwindigkeit); rechts zu überholen sind auch in der Straßenmitte fahrende Schienenbahnen und
Informationen zum Artikel
Quellenangabe