Übergabe (Zivilrecht)
Übergabe, Zivilrecht:
neben der Einigung Voraussetzung für den Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen. Bei Wohnimmobilien wird nach Fertigstellung meist ein Übergabeprotokoll zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer gefertigt, das alle etwaigen Mängel aufführen soll (entspricht der Abnahme beim Werkvertrag).
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