Tempelsteuer

Tempelsteuer, im Judentum eine jährliche Abgabe, die jeder männliche Israelit (auch in der Diaspora) vom 20. Lebensjahr an zu bezahlen hatte und die zum Unterhalt des öffentlichen Kultes am Jerusalemer Tempel diente.

Während in vorexilischer Zeit der König für den Kult sorgte (Hesekiel 45, 17–25), wurde nach dem Exil seit Nehemia jährlich 13 Schekel erhoben (Nehemia 10, 33). In neutestamentlicher Zeit lag die Steuer bei 12 Schekel (wegen 2. Mose 30, 13), einer Doppeldrachme; die Tempelsteuer musste damals in tyrischer Währung gezahlt

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.