Teilzeitschule
Teilzeitschule, Schule, deren Unterricht den Schüler nur in einem bestimmten begrenzten anteiligen Zeitraum beansprucht (z. B. Berufsschulen, Abendschulen); Gegensatz: Vollzeitschule. Teilzeitschulpflicht bezeichnet in einigen Ländern die Berufsschulpflicht, die Schulordnungen anderer Bundesländer kennen nur den Begriff Schulpflicht, der nach neun- oder zehnjährigem Besuch einer Vollzeitschule auch an einer Teilzeitschule
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