Teilpacht
Teilpacht, Halbpacht, Teilbau, Halbscheidwirtschaft,
alte Form der landwirtschaftlichen Pacht: Der Grundeigentümer stellt das Inventar ganz oder teilweise zur Verfügung, behält Leitung und Aufsicht über die Bewirtschaftung und erhält etwa die Hälfte des Rohertrags; der Teilpächter erbringt mit seiner Familie die auszuführende Arbeit.
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