Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Teilpacht

Teilpacht, Halbpacht, Teilbau, Halbscheidwirtschaft,

alte Form der landwirtschaftlichen Pacht: Der Grundeigentümer stellt das Inventar ganz oder teilweise zur Verfügung, behält Leitung und Aufsicht über die Bewirtschaftung und erhält etwa die Hälfte des Rohertrags; der Teilpächter erbringt mit seiner Familie die auszuführende Arbeit.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.