TA Abfall

TA Abfall [TA Abkürzung für Technische Anleitung],

ehemalige Verwaltungsvorschrift vom 12. 3. 1991, in der die technischen Anforderungen an die Beseitigung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfall) nach dem Stand der Technik festgelegt und den Verwaltungsbehörden der Bundesländer verbindlich vorgegeben wurden; sie nahm auf diese Weise entscheidenden Einfluss auf die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen. Die TA Abfall

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