Syrien

Religion

Die Verfassung (Artikel 35) garantiert die Religionsfreiheit, bestimmt aber den Islam als die Religion des Staatspräsidenten (Artikel 3). Staat und Religion sind gesetzlich getrennt. Der Islam wird vom Staat als wichtige Grundlage der arabischen Identität anerkannt. Wegen des anhaltenden Bürgerkriegs (ab 2011) und der daraus resultierenden Fluchtbewegungen können verlässliche Aussagen

Quellenangabe

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