Syndikat

Syndikat [zu Syndikus] das, -(e)s/-e,

Form des Kartells, bei dem die Verpflichtungen der Mitglieder hinsichtlich der Preisgestaltung, Absatzpolitik o. Ä. durch eine gemeinsame Organisation (etwa für Einkauf oder Absatz) abgesichert sind. Syndikate unterliegen dem Kartellverbot (§ 1 GWB), können jedoch unter bestimmten Bedingungen vom Kartellverbot freigestellt werden (§§ 2, 3 GWB).

Quellenangabe

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