Ständemehr
Ständemehr, im schweizerischen Verfassungsrecht Bezeichnung für die Mehrheit der Kantone. Verfassungsänderungen und die Bestätigung dringlicher Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt sowie bestimmter völkerrechtlicher Verträge bedürfen des Ständemehrs und des Volksmehrs (Mehrheit der Abstimmenden).
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