Studentenwerke
Studentenwerke, in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts; sie sind als eigenständige Wirtschafts- und Dienstleistungsbetriebe entsprechend den Hochschul- oder Studentenwerksgesetzen der Länder für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden zuständig. Das Tätigkeitsfeld der Studentenwerke kann einen oder mehrere Hochschulstandorte umfassen. Die Studentenwerke führen in der Regel
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