Strafversetzung (öffentliches Dienstrecht)

Strafversetzung, öffentliches Dienstrecht:

eine Versetzung, die aus disziplinarischen Gründen erfolgt. Die Strafversetzung im Sinne einer räumlichen Versetzung an einen anderen Dienstort als dem bisherigen gibt es disziplinarrechtlich nicht mehr. Zulässig ist dagegen die Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt, bei der es sich jedoch nicht um eine Versetzung im engeren

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