Stimmrechtsbeschränkung (Aktienrecht)
Stimmrechtsbeschränkung, Aktienrecht:
Begrenzung der Abstimmungsbefugnis der Aktionäre, die mehrere Aktien derselben Gesellschaft besitzen, durch satzungsmäßige Festlegung eines Höchststimmrechts, nunmehr nur noch bei nicht börsennotierten AG zulässig (Ausnahme: Volkswagen AG) und daher heute von beschränkter Bedeutung. Der Aktionär hat dann entweder nur eine bestimmte Höchstzahl von Stimmen, oder die Aktien gewähren Stimmrechte nur
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar