Recht
Nach dem Landesverfassungsgesetz vom 20. 10. 2010 (mehrfach geändert) übt die Gesetzgebung ein auf 5 Jahre gewählter Landtag mit 48 (bis 2015 56) Abgeordneten aus. Die Verwaltung liegt bei der vom Landtag gewählten Landesregierung, die aus dem Landeshauptmann, einem Stellvertreter des Landeshauptmanns und 6 Landesräten besteht.
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