Spruchverfahren, gesellschaftsrechtliches

Spruchverfahren, gesellschaftsrechtliches, spezielles Gerichtsverfahren zur Sicherung des gesellschaftsrechtlichen Minderheiten- und Kapitalanlegerschutzes. Durch das Spruchverfahren kann die angemessene Höhe einer Abfindung oder Ausgleichszahlung bei Unternehmensverträgen Konzern, der Eingliederung von Aktiengesellschaften, einem Squeeze out (Ausschlussverfahren bei einer Aktiengesellschaft) oder bei einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung sichergestellt werden. Der Antrag ist auf gerichtliche Bestimmung einer

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