Sperrvermerk

Sperrvermerk, die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung oder eines Auskunftshindernisses in ein Register (z. B. ins Schiffsregister, hier als Schutzvermerk bezeichnet) oder eine Urkunde. Durch den Sperrvermerk wird die Verfügungsbefugnis von einem Berechtigungsnachweis, meist von der Genehmigung eines Dritten, abhängig gemacht. Sperrvermerke gibt es im Grundbuch (dort als Vormerkung, Widerspruch

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