Sequestration
Sequestration [spätlateinisch, zu lateinisch sequester »vermittelnd«, zu sequi »folgen«] die, -/-en,
gerichtlich angeordnete Übergabe einer Sache an einen Dritten, den Sequester, zum Zwecke der einstweiligen treuhänderischen Verwahrung und Verwaltung. Die Sequestration findet, v. a. im Zwangsvollstreckungsrecht, regelmäßig bei Grundstücken statt (z. B. Zwangsverwaltung nach §§ 848, 855 ZPO), oft auch aufgrund einstweiliger Verfügung zur Sicherung beweglicher Sachen. Das private Amt
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