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Semperfreie

Semperfreie, Sendbarfreie,

im mittelalterlichen Standesrecht die der Jurisdiktion des Bischofs als Gerichtsherrn unterliegenden Stände, ursprünglich der gesamte Adel, später vorzugsweise die Fürsten und Freiherren, die dem von anderen als dem Bischof geleiteten Sendgericht nicht unterlagen.

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