Selbstversicherung (Individualversicherung)

Selbstversicherung, Individualversicherung:

1) bewusster Verzicht auf eine Versicherungsnahme, d. h. den Abschluss eines Versicherungsvertrages; anfallende Schäden trägt der Betroffene selbst; kann sinnvoll sein, wenn erfahrungsgemäß geringfügige Schäden auftreten oder der Gesamtschadenaufwand überschaubar und finanzierbar erscheint. 2) Im Bereich der Industrieversicherung die Übertragung des Risikos auf Versicherungseinrichtungen, die von den Bedarfsträgern, z. B.

Quellenangabe

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