Seebeute
Seebeute, nach dem Kriegsrecht die Prise, das als Konterbande aufgebrachte Gut sowie das wegen bewusster Führung von Konterbande, wegen Blockadebruch oder wegen feindseliger Unterstützung ergriffene neutrale Schiff.
Quellenangabe
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar