Seebeute

Seebeute, nach dem Kriegsrecht die Prise, das als Konterbande aufgebrachte Gut sowie das wegen bewusster Führung von Konterbande, wegen Blockadebruch oder wegen feindseliger Unterstützung ergriffene neutrale Schiff.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar