Sechser
Sechser, allgemein Münze im sechsfachen Wert einer Grundeinheit, z. B. Sechsbätzner, Sechsgröscher. Im engeren Sinn wurde damit aber die Scheidemünze zu 1⁄2 Groschen = 6 Pfennige bezeichnet, auch dann noch, als der Groschen im 19. Jahrhundert in 10 Pfennige unterteilt wurde. In Norddeutschland wurde das Halbstück des Schillings Sechsling
Informationen zum Artikel
Quellenangabe