Schulaufsicht
Schul|aufsicht, die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des öffentlichen und (mit Einschränkungen) auch des privaten Schulwesens. Wegen der Kulturhoheit der Länder fällt die im Artikel 7 GG festgeschriebene Schulaufsicht in deren Verantwortungsbereich. Die Grundzüge des Schulsystems werden von der Schulgesetzgebung der Länder festgelegt (
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