Schausteller
Schausteller, Person, die gewerbsmäßig Jahrmärkte und Volksfeste mit ihren der Unterhaltung und Belustigung dienenden Unternehmen beschickt, z. B. Karussells, Schießbuden. Die GewO (§ 55) schreibt den Besitz einer Reisegewerbekarte vor. Im Schaustellergewerbe sind seit Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich Familienbetriebe tätig. Die rd. 5
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