Schausteller

Schausteller, Person, die gewerbsmäßig Jahrmärkte und Volksfeste mit ihren der Unterhaltung und Belustigung dienenden Unternehmen beschickt, z. B. Karussells, Schießbuden. Die GewO (§ 55) schreibt den Besitz einer Reisegewerbekarte vor. Im Schaustellergewerbe sind seit Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich Familienbetriebe tätig. Die rd. 5

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.