Schattenhaushalt
Schattenhaushalt, Bezeichnung für neben dem öffentlichen Haushalt bestehende Nebenhaushalte. Zu Schattenhaushalten kommt es zum einen dadurch, dass (v. a. bei den Bundesländern) nicht ausgeschöpfte Ausgabenermächtigungen (Ausgabenreste) auf die Ausgabenermächtigungen des folgenden Haushaltsplanes übertragen werden und aus diesem nicht mehr ersichtlich sind. Schattenhaushalte entstehen ferner durch die Einrichtung von Sondervermögen
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