Rudergänger

Rudergänger, Besatzungsmitglied auf Schiffen, das auf Weisung des Kapitäns beziehungsweise Wachoffiziers oder selbstständig das Schiff steuert. Auf Schiffen mit Selbststeuerungen ist ein Rudergänger nur bei Nebel, Revierfahrt und eventuell nachts erforderlich.

Quellenangabe

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