Reservatrechte (Heiliges Römisches Reich)
Reservat|rechte, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die Rechte des Kaisers (Jura reservata), die er ohne Mitwirkung des Reichstags ausüben durfte (z. B. Standeserhöhungen, Erteilung von Privilegien, Ernennung von Notaren).
Quellenangabe