Rente (Sozialrecht)

Rente [mittelhochdeutsch rente »Einkünfte«, »Vorteil«, von altfranzösisch rente, zu lateinisch reddere »zurückgeben«], Sozialrecht:

periodisch gezahlter Geldbetrag, der jemandem aufgrund der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in der Sozialversicherung (v. a. gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung) oder aufgrund einer privaten Versicherung (v. a. Lebensversicherung) zusteht.

Quellenangabe

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