Reisekostenvergütung
Reisekostenvergütung, Entschädigung für Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer, Beamter, Richter und Ähnliche anlässlich einer Geschäfts- oder Dienstreise macht. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes bemisst sich die Reisekostenvergütung nach dem als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts erlassenen Bundesreisekostengesetz vom 26. 5. 2005 und entsprechenden landesrechtlichen Regelungen. Arbeitsrechtlich
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