reichsunmittelbar

reichs|unmittelbar, reichsfrei, im Heiligen Römischen Reich

bis 1806 die staatsrechtliche Stellung der Gebiete und Personen (Reichsstände), die Kaiser und Reich unmittelbar unterstanden (immediat): Landesherren, Reichsstädte, Reichsdörfer, Reichsritter, Reichsbeamte. (Mediatisierung)

Quellenangabe

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