Reichsstraßen

Reichs|straßen, im Deutschen Reich die für den durchgehenden Überlandverkehr bestimmten Straßen nach der Reichsstraßenverkehrsordnung vom 28. 5. 1934. Die (1939) 41 600 km (von insgesamt 213 400 km Landstraßen) wurden nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland in Bundesstraßen umbenannt.

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